Google Analytics ist in Bezug auf die DSGVO etwas umstritten. Dennoch kannst Du das Tool weiterhin rechtssicher nutzen. Ein Punkt hierzu ist die Zustimmung zum Zusatz der Datenverarbeitung, wie Google es nennt. Die anderen Punkte kannst Du in meinem Beitrag Google Analytics rechtssicher einsetzen nachlesen.
Hast Du bereits einen Vertrag nach dem 26. September 2016 abgeschlossen, so benötigst Du keinen Neuen, denn ‚Wir fordern keinen Neuabschluss bestehender ADV-Verträge hierzu. Seit 26. September 2016 ist Google nach dem Privacy Shield zertifiziert, sodass die materiellen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Übermittlung in die USA vorliegen.‘ (Quelle: Beitrag Projekt29 vom 26.09.2016 mit Update vom 07.03.2017, Stand: 15.12.2018)
Wichtig: Erwähne die Zustimmung unbedingt in Deiner Datenschutzerklärung! Passende Texte bieten Dir z.B. die Datenschutzgeneratoren von eRecht24 oder der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.
7 Schritte sind notwendig, um den AV-Vertrag für Google Analytics abzuschließen
Um den Zusatz zur Datenverarbeitung abzuschließen, logge Dich zunächst bitte in Google Analytics ein und öffne das Konto, für welches Du den Vertrag abschließen möchtest.
Danach führe bitte folgende Schritte aus:
1. Öffne im Navigationsbereich links den Punkt ‚Verwaltung‘ (Zahnrad-Icon)
2. Klicke im Inhaltsbereich links auf ‚Kontoeinstellungen‘ und scrolle dort ganz nach unten
Du kannst nun den Bereich ‚Zusatz zur Datenverarbeitung‘ sehen.
3. Klicke auf ‚Zusatz anzeigen‘ und lies Dir die Datenschutzrichtlinien durch. Bestätige durch ‚Zustimmen‘. Danach wird ein Textbaustein eingefügt, welcher Dir anzeigt, dass dem Zusatz zugestimmt wurde inkl. Datumsangabe.
4. Klicke nun auf ‚Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten‘. Es öffnet sich ein neuer Tab.
5. Gib den Namen Deines Unternehmens oder der juristischen Person ein (Mehrfachnennungen möglich).
6. Füge eine Kontaktperson hinzu (Mehrfachnennungen möglich) und wähle deren Rolle im Unternehmen aus. Klicke danach rechts oben auf ‚Hinzufügen‘, um die Daten zu speichern.
7. Gehe zum vorherigen Tab zurück und klicke unten auf ‚Speichern‘.
Das war´s auch schon! So einfach kannst Du einen AV-Vertrag für Google Analytics abschließen.
Hinweis: Ich bin kein Jurist. Daher stellt dieser Artikel weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzt er diese. Bitte wende Dich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.