AGB

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

Stephanie Ruderer
VisPre e.K.
Einöder Straße 22
94036 Passau

nachstehend VisPre e.K. genannt. Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger, oder über die Internetseite zustande kommen.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich ihrer Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Kunde verwendet, werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dass VisPre e.K. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn

  1. a) Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
  2. b) Sie als Unternehmer eine Leistung buchen
  3. c) ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben unberührt bleiben.

Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3) Gegenüber Schweizer Verbrauchern gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht. Für Unternehmer Kunden aus der Schweiz wird deutsches Recht vereinbart.

(4) Je nachdem welche Leistung VisPre e.K. erbringt, kann es sein, dass zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. ein Webseiten Pflegevertrag, eine SEO Vereinbarung oder auch eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen getroffenen Vereinbarungen diesen AGB vor.

(5) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende des Dokuments.

(6) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.

(7) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

3 Vertragsgegenstand und Erstgespräch

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein:

  • Beratung zum Thema Hosting
  • Beratung zum Thema Webseiten-Elemente
  • Struktur und Konzeption einer Webseite
  • Erstellung einer Webseite
  • Erstellung von Teilen einer Webseite
  • Fortlaufende Pflege einer Webseite (für die Pflege der Webseite wird ein gesonderter zusätzlicher Vertrag über Laufzeit, Konditionen etc. geschlossen)
  • SEO
  • Erstellung von Logos, Grafiken, anderen Designs (im Folgenden Grafikleistungen genannt)

(2) Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

(3) In einem ersten Gespräch klärt VisPre e.K. – meist telefonisch/ über Zoom / Skype oder bei lokaler Nähe in einem persönlichen Gespräch – vor der Angebotserstellung ab, was Sie benötigen. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.

Das Erstgespräch (Klärung des Themas, Rahmenbedingungen und Organisatorisches) dauert ca. 60 Min. und ist kostenfrei sowie unverbindlich. 

(4) Nach dem ersten Gespräch schickt VisPre e.K. Ihnen ein Angebot zu.

4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von VisPre e.K. vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. In dem Angebot ist neben dem Honorar auch ein grober Zeitplan dargestellt. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

Grundlage für das Angebot sind die Informationen, die Sie uns während des Erstgesprächs oder mittels einer Checkliste mitgeteilt haben.

(2) Mit Annahme des Angebots akzeptieren Sie die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

5 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt VisPre e.K. von Ihnen die folgenden Daten:

– E-Mail-Adresse
– Vor- und Nachname
– Adressdaten (zur ordnungsgemäßen Rechnungserstellung)
– Telefonnummer
– Firmenname und UstId-Nr. (soweit vorhanden) bei Unternehmen

(2) Die von Ihnen mitgeteilten Daten verwendet VisPre e.K. ohne ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung ihrer Bestellung(en), etwa zur Zustellung des digitalen Produktes.

Eine darüberhinausgehende Nutzung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor der Abgabe der Bestellung vorzunehmen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert VisPre e.K. ihre Daten nur im Rahmen unserer steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten.

(4) Bei einer Änderung ihrer persönlichen Angaben, sind Sie selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail an info@vispre.com mit ihren geänderten Kontaktdaten.

6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Als Verbraucher steht Ihnen nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem Sie das Angebot von VisPre e.K. angenommen haben.

Sie können innerhalb von 14 Tagen ihre Beauftragung kostenfrei widerrufen, wobei zur Wahrung der Frist die Absendung des entsprechenden Formulars genügt.

(3) Zum gesonderten Widerrufsformular und der Belehrung geht es hier lang.

7 Modalitäten der Leistungserbringung bei Grafik-Leistungen

(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt VisPre e.K. Ihnen die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht anders vereinbart wird, sind Sie zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernehmen Sie die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.

(2) Anpassungen von Bildern und Grafiken beinhalten zwei Korrekturläufe. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet. Der jeweilige Stundensatz wurde bereits im aktuellen Angebot mit angegeben.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von einer Woche gegenüber VisPre e.K. freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann VisPre e.K. nach Ablauf der Ein-Wochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikleistungen fortfahren. Darauf werden Sie nochmals hingewiesen.

(5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von VisPre e.K. in jeweils wesentlich geänderter, ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat VisPre e.K. das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) VisPre e.K. übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikleistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen alleine Ihnen.

8 Modalitäten der Leistungserbringung bei der Erstellung von Webseiten

(1) Das Grundkonzept beinhaltet ein Basis-Layout der Startseite und einer Unterseite. Dieses Konzept wird als Onlineentwurf bereitgestellt. Ggf. können Teile des Grundkonzepts auch auf Papier vorgestellt werden.

(2) Aufgrund der Antworten und Ergebnisse aus dem ersten Gespräch erstellt VisPre e.K. ein Angebot und entwickelt maximal 2 Konzeptvorschläge.

(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen haben Sie den von ihnen gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber VisPre e.K. freizugeben. Dieses kann per E-Mail erfolgen.

(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann VisPre e.K. nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Darauf wird der Kunde nochmals hingewiesen.

(5) Lehnen Sie den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von VisPre e.K. in jeweils wesentlich geänderter, ihren Wünschen Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat VisPre e.K. das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(6) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch Sie erstellt VisPre e.K. auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt der Abs. 3 entsprechend.

(7) Das Impressum wird auf Basis der Informationen von Ihnen mittels des Generators von eRecht24 erstellt. VisPre e.K. übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.

Eine datenschutzrechtliche und rechtliche Beratung wird nicht durchgeführt.

9 Erstellung von Grafikleistungen und Webdesign durch VisPre e.K.

(1) Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Abnahme Frist von 2 Wochen ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 7 Abs.4 S.2 (Grafik) bzw. Ziffer 8 Abs. 4 Nr.2 (Webdesgin) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt VisPre e.K. die Grafikleistung entsprechend den Informationen, die sich anhand der Antworten in der Checkliste und der bisherigen Kommunikation der Parteien, ergeben.

(2) Nach Freigabe des Konzepts durch Sie oder dem Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist ohne Rückmeldung von Ihnen bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziffer 7 Abs.4 S.2 bzw. Ziffer 8 Abs.4 S.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt VisPre e.K. das Design/ bzw. die Website entsprechend der eingeholten Informationen/ des Programmierungs-Codes, der sich aus der Vorababfrage ergeben hat. Das gilt weiterhin für jede einzelne Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur.

(3) VisPre e.K. erstellt eine Webseite, die responsiv ist und sich somit in der Darstellung auf unterschiedliche Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop) anpasst. Da Internetseiten und Konfigurationen der verschiedenen Endgeräte dynamischer Natur sind, kann VisPre e.K. keine Garantie auf korrekte Darstellungen geben.

(4) VisPre e.K. hat die erstellte Website nach Fertigstellung in Ihren Verfügungsbereich zu übertragen. VisPre e.K. kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen von Ihnen angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, Ihnen zumutbare Weise, bewerkstelligen. 

10 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für  Grafikleistungen/ Unterlagen/ Entwürfen

(1) VisPre e.K. behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von VisPre e.K. erstellten Grafikleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die VisPre e.K. und ist entsprechend zu vergüten.

(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt VisPre e.K. Ihnen die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von VisPre e.K. erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für diesen Zweck nutzt VisPre e.K. eine gesonderte Lizenzvereinbarung. Sie erwerben die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

(3) Wünschen Sie nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, ist VisPre e.K. zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer offenen Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

(4) Bei VisPre e.K. verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

(5) Auf Anfrage durch VisPre e.K. sind Sie verpflichtet, VisPre e.K. Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

(6) Die Übertragung der Ihnen eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch VisPre e.K..

(7) Für den Bereich Grafikdesign und Logodesign wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt zusätzlich zu den AGB und geht diesen im Zweifelsfall vor. 

11 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Webseiten

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei VisPre e.K.

Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt VisPre e.K., bis auf die Einschränkungen in Abs. 5 dieser Ziffer, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.

Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und VisPre e.K. bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bei Ihnen. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch dich ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar.

(2) Die Rechtseinräumung wird gem. §158 Abs.1 BGB jedoch erst wirksam, wenn Sie die gemäß dem Angebot von VisPre e.K. festgelegte Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt haben. VisPre e.K. kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Abschnitt findet dadurch aber nicht statt.

(3) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt VisPre e.K. dem Kunden eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen dem Webdesigner und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(4) Sie sind berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.

(4) Sie sind berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten. VisPre e.K. hat die Webseitenpflege durch eine gesonderte Vereinbarung übernommen. Während der Laufzeit dieses Vertrages ist ausschließlich VisPre e.K. oder eine von ihm eingesetzte Person berechtigt, die Webseite zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen. Dieses erfolgt selbstverständlich immer in Absprache mit Ihnen.

(5) VisPre e.K. ist nicht ausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann VisPre e.K. u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails) – insbesondere der Startseite – herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden, in Newslettern und auf Social Media (z.B. Facebook, Instagram, Pinterest) präsentieren oder auf sonstige Weise verwerten. Ihr Unternehmensname darf dabei genannt werden.

VisPre e.K. muss hierbei jedoch stets auf ihre Rechte Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und Sie nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von VisPre e.K. abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.

(6) VisPre e.K. ermächtigt Sie als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht von VisPre e.K., selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.

(7) VisPre e.K. hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von VisPre e.K. erstellten Webseite.

VisPre e.K. darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und Sie sind nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von VisPre e.K. zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, haben Sie den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Möchten Sie davon absehen, haben Sie VisPre e.K. einen zwischen den Parteien abzustimmenden Betrag zu zahlen.

12 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Sie haben VisPre e.K. alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Zeitplan wird Ihnen mit dem Angebot zugeschickt. Fixtermine müssen explizit als solche festgelegt werden

(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) haben Sie VisPre e.K. alle zur Entwicklung und Erstellung der Website/Grafikleistung erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • Ausgefüllter Fragebogen für die Designerstellung
  • Texte (z.B. scanbare Druckseiten, Word-Dokumente, .rtf) als PDF Dateien
  • Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons) (zB. .png, .jpg, .gif, scanbare Fotoabzüge)
  • Videos: (z.B. YouTube-Link, HTML5, windows media, MPG)
  • Informationen für interaktive Funktionen, wie z.B. gekaufte Themes oder Plugins

Beispiele:

Die Daten sollen nicht als E-Mail-Anhang gesendet werden, sondern mittels eines gesonderten Ordners in Dropbox oder über www.wetransfer.com/ oder andere Anbieter bereitgestellt werden. Nach Fertigstellung des Auftrages werden die Inhalte von VisPre e.K. gelöscht.

(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten sind alleine Sie als Kunde verantwortlich. Zudem übermitteln Sie VisPre e.K. die Information ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern VisPre e.K. Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, haben Sie als Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf die VisPre e.K. übertragen werden können.

Sie stellen VisPre e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(4) Das fertige Logo/ Grafikleistungen werden in der Regel mittels E-Mail versandt.

(5) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt VisPre e.K. mit dem jeweiligen Kunden ab.

Beispiele:

Ohne gesonderte Anmeldung ist es z.B. möglich, die Daten über www.onetimesecret.com oder als Passwort Geschützes PDF Dokument an VisPre e.K. zu übermitteln.

(6) Fragen seitens VisPre e.K. haben Sie innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten.

(7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung des Kunden zu Verschiebungen der Planung von VisPre e.K. kommen, wird dieses mit 50 % eines üblichen Tagessatzes vergütet.

Sie haben das Recht nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch Sie entstanden ist.

13 Abnahme der Webseite/ der Grafikleistungen

(1) Nach Fertigstellung der Webseite haben Sie die Webseite innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist gilt die Webseite als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.

(2) Nach Fertigstellung der Grafikleistung haben Sie die Grafikleistung innerhalb von 7 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist gilt die Grafikleistung als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.

(3) Im Rahmen der Abnahme stellt VisPre e.K. eine Checkliste zur Verfügung, die Sie für die Abnahme der Webseite abarbeiten können. Eventuelle Mängel sowohl an der Webseite oder der Grafikleistung müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an VisPre e.K. übermittelt werden.

14 Fristen von VisPre e.K. und höhere Gewalt

(1) Für VisPre e.K. vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.

(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch VisPre e.K. setzt voraus, dass VisPre e.K. sämtliche, von Ihnen zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens VisPre e.K. nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

15 Vergütungsmodalitäten

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von VisPre e.K. genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit es nicht um Reverse Charge handelt.

(2) Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen durch VisPre e.K. ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch VisPre e.K. erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von VisPre e.K. üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen (aktuell 100,- € zzgl. gesetzl. geltender MwSt.). Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe durch Sie nicht abgenommen werden.

(3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Kunde gesondert vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand.

(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von VisPre e.K. ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

(5) Soweit Sie Leistungen von VisPre e.K. in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzen, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von VisPre e.K. gewährt.

16 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt

(1) VisPre e.K. ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist VisPre e.K. berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

(2) Die Rechnungsstellung durch VisPre e.K. erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 7 Tagen (Ausnahme Webhosting 14 Tage) an VisPre e.K. zu zahlen.

(4) Grundsätzlich müssen mindestens 50% der Gesamtsumme direkt nach Auftragserteilung gezahlt werden. Der Rest ist dann spätestens nach der erfolgten letzten Beratung fällig.

(5) Geraten Sie in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist VisPre e.K. berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe haben Sie je Mahnung durch VisPre e.K. 5,00 EUR zu zahlen. VisPre e.K. ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von VisPre e.K..

(6) In einigen Fällen bietet VisPre e.K. auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag ist dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich – Sie haben das Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zuzahlen.

(7) Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl bei Rechnungskauf als auch bei Ratenkauf als auch bei der Bezahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann VisPre e.K. die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für anwaltliche Vertretung oder die Auslagen des Inkassobüros entstehen.

(8) Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart und Sie zahlen nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist VisPre e.K. berechtigt die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

(9) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von VisPre e.K. ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

17 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Nichtzahlung der Anzahlung
  • bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
  • bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
  • bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.

(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind VisPre e.K. sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.

18 Übertragung des Vertrages

VisPre e.K. ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung durch Sie als Kunde bedarf.

Möchten Sie ihre Webseite von einem Dritten künftig betreuen lassen, haben Sie einen angemessenen Betrag für die Übergabe des Quell-Codes zu zahlen. Dieser Betrag wird von VisPre e.K. marktüblich festgelegt.

19 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Sie stellen VisPre e.K. zur Erfüllung der Leistungen wie z.B. der Webseitenpflege seine Log-In Daten bereit. VisPre e.K. gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind.

(2) VisPre e.K. bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung und auch – je nach Auftrag – den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages an.

(3) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

20 Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis

(1) Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die Sie während unserer Zusammenarbeit über die Art und Weise meiner Leistungserbringung erhalten (von mir entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-How) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichten Sie sich das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem sind Sie nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb unseres Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis von VisPre e.K.

Im Rahmen eines abgestimmten Testimonials sind Sie berechtigt über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit uns zu sprechen/zu schreiben.

Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.

(2) Nicht von der Geheimhaltung sind folgende Informationen, die

bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,

die unabhängig von uns entwickelt wurden,

bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich wurden.

(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

21 Einsatz von Subunternehmern

(1) VisPre e.K. ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

(2) VisPre e.K. hat mit dem Subunternehmer eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.

22 Haftung von VisPre e.K. und Verjährung

(1) VisPre e.K. haftet Ihnengegenüber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Im Übrigen ist die Haftung von VisPre e.K. auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

(3) Farben werden von Ihnen nach Vorlagen ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.

(4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von VisPre e.K., insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung von Ihnen und nicht Aufgabe von VisPre e.K. VisPre e.K. haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.

(5) Wird VisPre e.K. von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellen Sie VisPre e.K. von der Haftung frei und erstatten VisPre e.K. sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von VisPre e.K. bleibt hiervon unberührt.

(6) Für Schäden an durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist die Haftung von VisPre e.K. auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet VisPre e.K. nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

(7) Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Kunden Gestaltungsfreiheit für VisPre e.K. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.

(8) VisPre e.K. haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von VisPre e.K. liegen.

(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber VisPre e.K. verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

(10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von VisPre e.K. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von VisPre e.K. sowie Dritten, die durch VisPre e.K. eingeschaltet wurden.

(11) Bildlizenzen

Falls VisPre e.K. im Auftrag des Kunden kostenlose Bildlizenzen nutzt, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Eine Haftung für den Rechteerwerb kann aber nicht übernommen werden. Der Kunde ist sich dessen bewusst und stellt VisPre e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

23 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Ich informiere Sie rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Sie haben nach der Information ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

24 Schlussbestimmungen

(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail ausreichend ist.

(2) Soweit Sie bei Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz meines Unternehmens in Passau.

(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Vertragspartner eine etwaig ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen.

Version der AGB: 1.0.

Stand der AGB: 24.06.2019.

WIDERRUFSRECHT für Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei deiner Buchung zugestimmt haben, dass bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll. Damit haben Sie auf ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet. Wir haben Sie darauf vor Kaufabschluss hingewiesen.

Fristbeginn bei Beratungen

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie das Angebot von VisPre e.K. angenommen haben.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

VisPre e.K.
Einöder Straße 22
94036 Passau
info@vispre.com

in einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, schicken Sie bitte noch einmal ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil deiner Kontodaten sehen können.

MUSTER WIDERRUFSVORLAGE

Das Muster für das Widerrufsformular richtet sich nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Beratung/Leistung XY

  • gebucht am _________ (*)/ Bestätigung erhalten am _________ (*)
  • Name des/der Verbraucher(s);
  • Anschrift des/der Verbraucher(s); ggfs. Kontodaten für die Rückerstattung
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);

Datum